Konzeption für Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention im SSV Heidenau e.V. – Abteilung Judo

Präambel

Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz will der Gesetzgeber den Kinderschutz deutlich voranbringen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Misshandlungen und Vernachlässigungen hat höchste Priorität. Nach intensivem Dialog mit Fachleuten aus Ländern, Kommunen, den Verbänden und der Wissenschaft kam dieser neue Ansatz zustande. Das Gesetz basiert zudem auf Erkenntnissen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus greift es Erfahrungen aus der Arbeit an den Runden Tischen „Heimkinder“ und „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf.

Die Abteilung Judo des SSV Heidenau e.V. hat sich mit Bestätigung dieses Konzepts bindend dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und notwendigen Regelungen zur Kinder- und Jugendschutzprävention zu implementieren und ihre Einhaltung fortführend und kontinuierlich sicherzustellen.

Die Abteilung Judo des SSV Heidenau e.V. übernimmt mit diesem Kinderschutzkonzept die Verantwortung für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit ist dabei von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt, wozu auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch gehört.

 

Einleitung

In unserer Abteilung sind ca. 100 Mitglieder organisiert. Der größte Teil der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche, welche durch ehrenamtlich tätige Erwachsene im Trainings- und Wettkampfsportbetrieb begleitet und angeleitet werden.

In der Kommunikation und Interaktion im Sport kommt es unvermeidbar zu körperlichen und emotionalen Berührungspunkten. Die daraus entstehenden Machtgefüge bieten potentiellen Täterinnen und Tätern die Möglichkeit des Machtmissbrauches.

Mit diesem Präventionskonzept wollen wir, die Abteilung Judo des SSV Heidenau e.V. dazu beitragen, eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens zu schaffen und allen Mitgliedern das Thema nahe zu bringen.

Potentielle Täter sollen durch offene Kommunikation und klare Regelungen abgeschreckt und allen Judoka ein geschützter Raum zum Ausüben ihres Sports eingeräumt werden.

 

Ansprechpartner/innen

Kinderschutzbeauftragte – Berit Metzkow (Abt. Judo des SSV Heidenau e.V.)
Mail: Berit.Metzkow@t-online.de
Tel.: 0171/7855829

Sportjugend Sachsen im Landessportbund Sachsen – Hannes Günther
Mail: guenther@sport-fuer-sachsen.de
Tel.: 0341/2163184

Definition Kindeswohlgefährdung

Von Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das Verhalten von Eltern oder anderen Personen, denen das Kind anvertraut wird (Trainer/innen, Betreuer/innen, …) in solchem Ausmaß in Widerspruch zu den Bedürfnissen des Kindes und dessen Rechten steht, dass mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Beeinträchtigung in der Entwicklung des Kindes droht. Grundsätzlich kann eine Gefährdung von allen Menschen ausgehen, welche im direkten oder indirekten Kontakt zum Kind stehen. Diese können Eltern und Familienangehörige, Trainer/innen, Betreuer/innen, andere Kinder und auch Fremde sein.

Erleben Kinder und Jugendliche Gewalt beziehungsweise Vernachlässigung, wirkt sich das Erlebte auf die Befindlichkeit aus und hat Folgen für die Entwicklung. Diese Folgen werden als Anzeichen nach außen hin sichtbar. Manchmal hingegen zeigen Kinder oder Jugendliche erst zeitlich verzögert Symptome.

Daher sind folgende Auffälligkeiten bzw. Anhaltspunkte als Orientierung zu verstehen, um zu erkennen, ob es einem Kind oder einer Jugendlichen nicht gut geht.

  • Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild
  • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes
  • Auffälligkeiten im Verhalten von Erziehungspersonen / Betreuern / Trainern

Kinderschutz in der Abteilung Judo des SSV Heidenau e.V.

Die Abt. Judo handelt nach den zehn Judowerten des Deutschen Judobundes und achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen.
Alle Trainer/innen und Betreuer/innen der Abteilung erkennen das Kinderschutzkonzept und den Ehrenkodex des DOSB an und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
Der Verein und die Abteilung Judo verfügen über eine transparente und klare Organisationsstruktur.
Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.

Folgende Regeln sind verpflichtend.

  • Das Betreten der Umkleiden erfolgt nach geregelter Absprache.
  • Körperkontakt bei Hilfestellungen wird mit den Kindern bzw. Jugendlichen und deren Eltern besprochen.
  • Die Durchführung von Fahrten zu Trainingslagern und Wettkämpfen erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben.
  • Die Umgangsformen in der Abteilung sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kinder und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.
  • Der Vorstand des SSV Heidenau e.V. nimmt Beschwerden ernst und behandelt sie professionell. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
  • In der Abteilung Judo wird eine Aufmerksamkeitskultur verankert, die alle Beteiligten für das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention sensibilisiert.
  • Die Abteilung Judo verpflichtet sich, ausschließlich geeignete Personen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
  • Voraussetzung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine offene und transparente Umgangsweise mit relevanten Vorkommnissen und Situationen.

Kinderschutz in der Abteilung Judo des SSV Heidenau e.V.

  • Verdacht liegt vor aufgrund von eigenen Beobachtungen, Äußerungen von Betroffenen oder Dritten
  • Anhaltspunkte und Informationen sachlich und genau dokumentieren
  • Dokumentation sicher aufbewahren
  • Ansprechperson (Kinderschutzbeauftragte/r der Abteilung, Vorstand) konsultieren
  • Erste Risikoeinschätzung gemeinsam analysieren (Klärung eigenständig oder extern?, Meldung an das Jugendamt notwendig?)
  • Mögliche Handlungsschritte:
  • Gespräch mit den Eltern/ Kind führen
  • Hilfen anbieten
  • Gespräch mit weiteren Beteiligten führen
  • Beratung mit Dachverband
  • Hinzuziehen einer externen Fachkraft
  • Meldung an das Jugendamt

Heidenau, der 13. Oktober 2022